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Häufige FragenFragen & Antworten für Eigentümer.

Hier beantworten wir die Fragen, die uns Eigentümer in Weißenburg-Gunzenhausen am häufigsten stellen. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie uns einfach an.

FAQ

Häufige Fragen kompakt beantwortet.

Kurze, ehrliche Antworten zu Verkauf, Bewertung und Vermietung. Für Ihre konkrete Situation nehmen wir uns gerne persönlich Zeit.

Verkaufen

Ja, eine Maklerpflicht gibt es nicht. Wer privat verkauft, übernimmt aber selbst Preisfindung, Unterlagen, Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und die Abstimmung mit dem Notar und trägt die rechtlichen Risiken. Wir sagen Ihnen offen, ob sich ein Makler in Ihrem Fall lohnt.

Möglich sind die Maklerprovision (bei uns überwiegend als reine Verkäuferprovision allein vom Verkäufer getragen, auf Wunsch nach § 656c BGB hälftig geteilt), Kosten für Energieausweis und Wertermittlung, Notarkosten für die Löschung von Grundschulden und gegebenenfalls Steuern auf einen Veräußerungsgewinn innerhalb der Zehnjahresfrist.

Ja. Bekannte wesentliche Mängel müssen Sie offenlegen. Ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss schützt nicht, wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden.

Kaufen

Grunderwerbsteuer 3,5 % des Kaufpreises, Notar- und Grundbuchkosten von etwa 1,5 bis 2 % und, falls im Exposé ausgewiesen, eine Käuferprovision – bei den meisten unserer Objekte trägt sie der Verkäufer. Bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche können gesondert ausgewiesen werden.

Wurde die vermietete Wohnung nach Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt und wird sie an Dritte verkauft, hat der Mieter nach § 577 BGB ein Vorkaufsrecht. Beim Verkauf an Familien- oder Haushaltsangehörige gilt es nicht.

Vermieten

Einen offiziellen Mietspiegel gibt es nicht. Wir stellen deshalb eine Mietpreis-Orientierung auf Basis der Sprengnetter-Daten kostenlos zum Download bereit.

Mieter kündigen mit drei Monaten Frist. Für Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf und acht Jahren Mietdauer auf sechs bzw. neun Monate (§ 573c BGB). Außerdem braucht der Vermieter ein berechtigtes Interesse.

Nur die im Mietvertrag vereinbarten Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, zum Beispiel Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Hausreinigung, Gartenpflege und Versicherungen. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind nicht umlagefähig.

Rechtliches

Anfragen per Telefon, E-Mail oder Portal begründen einen Fernabsatzvertrag mit 14-tägigem Widerrufsrecht. Damit wir vorher tätig werden dürfen, bestätigen Sie den Erhalt der Belehrung. Eine Provision fällt nur bei tatsächlichem Vertragsabschluss an.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Wir beantworten sie gerne persönlich, am Telefon oder bei einem Termin in Ellingen.

09141 8424900 · Mo–Fr 9–12 Uhr, Mo, Di, Do 14–17 Uhr