Immobilienbewertung in Weißenburg-GunzenhausenDen wirklichen Wert kennen.
Der Verkehrswert entspricht dem Preis, der aktuell am Markt erzielbar ist. Er hängt von Lage, Objektart, Zustand, Baujahr und Ausstattung ab. Wir ermitteln ihn so, wie es Ihr Anlass erfordert: als kostenlose Ersteinschätzung, als Marktwertermittlung nach ImmoWertV oder als Gutachten einer zertifizierten Sachverständigen.

Wann eine Bewertung sinnvoll ist.
Welche Bewertung Sie brauchen, hängt vom Anlass ab. Für eine erste Orientierung reicht meist eine Ersteinschätzung, gegenüber Behörden und Gerichten ist ein Gutachten nötig.
Verkauf
Ein realistischer Angebotspreis verkürzt die Vermarktung und schützt vor späteren Preisnachlässen.
Kauf
Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob der geforderte Preis angemessen ist.
Erbschaft
Eine neutrale Bewertung ist Grundlage für die Auseinandersetzung unter Erben und für das Finanzamt.
Schenkung & Übergabe
Bei der vorweggenommenen Erbfolge schafft der Verkehrswert Klarheit für alle Beteiligten.
Scheidung
Ein Gutachten macht den Zugewinnausgleich sachlich und nachvollziehbar.
Nachweis beim Finanzamt
Mit einem Gutachten lässt sich ein niedrigerer gemeiner Wert als der steuerliche Wert nachweisen. Bei vermieteten Objekten lässt sich außerdem eine kürzere Restnutzungsdauer nachweisen und damit die Abschreibung erhöhen.
Vier Leistungen – je nach Anlass.
Ersteinschätzung
Für eine erste Orientierung
- Einfacher Marktwert als Wertspanne
- Basis: Vergleichspreise
- Eckdaten des Objekts genügen
- Lieferung per E-Mail
Marktwertermittlung nach ImmoWertV
inkl. 19 % MwSt. · z. B. für Kauf und Verkauf
- Vor-Ort-Begehung
- Zwei separate Wertermittlungsverfahren nach ImmoWertV
- Differenzierter Marktwert
- Aufnahme erkennbarer Mängel, Schäden und wertsteigernder Merkmale
- Kurze Objektbeschreibung mit Lageeinwertung
- Lieferung i. d. R. innerhalb von 10 Werktagen nach Begehung
Sachverständigengutachten
inkl. 19 % MwSt. bzw. gemäß Honorarrichtlinie
- Verkehrswert gemäß § 194 BauGB
- Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 · ZIS Sprengnetter Zert (S)
- Detaillierte Objektbeschreibung mit Fotodokumentation
- Prüfung Altlastenkataster sowie bauplanungs- und abgabenrechtliche Situation
- Berücksichtigung von Mietverhältnissen und Lasten wie Wohn- oder Wegerechten
- Verwendbar bei Behörden und Gerichten (Anforderungen im Einzelfall prüfen)
- Lieferung i. d. R. innerhalb von 20 Werktagen
Restnutzungsdauer-Gutachten
inkl. 19 % MwSt. · für vermietete Objekte
- Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
- Vor-Ort-Begehung mit Aufnahme von Bausubstanz, Schäden und Modernisierungen
- Restnutzungsdauer nach ImmoWertV, bauteilbezogen hergeleitet
- Benennung der Determinanten: technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung, rechtliche Nutzungsbeschränkungen
- Erstellt von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen
- Lieferung i. d. R. innerhalb von 15 Werktagen nach Begehung
Das Restnutzungsdauer-Gutachten ist eine sachverständige Feststellung, keine Steuerberatung. Ob das Finanzamt die kürzere Nutzungsdauer anerkennt, entscheidet es im Einzelfall – die steuerliche Seite besprechen Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.

Zertifizierte Sachverständige – was das bedeutet.
Yvonne Schwarz ist gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung (ZIS Sprengnetter Zert (S)). Die Norm legt fest, wie Zertifizierungsstellen die Fachkompetenz von Personen prüfen. Die Zertifizierung erfordert eine anspruchsvolle Prüfung und wird regelmäßig überwacht und erneuert.
Dazu kommt die Praxis aus der Bank: Yvonne Schwarz war mehrere Jahre interne Gutachterin und Immobilienberaterin bei der Raiffeisenbank und ist Sachverständige für Markt- und Beleihungswertermittlung. Sie kennt also auch die Sicht der Banken auf eine Immobilie.
Für Sie bedeutet das: Ihre Bewertung folgt anerkannten Verfahren, ist nachvollziehbar dokumentiert und hält auch einer kritischen Prüfung stand, zum Beispiel durch Banken, Gerichte oder das Finanzamt.
[ZERTIFIKATSNUMMER / LINK ZUR ZERTIFIZIERUNGSSTELLE ERGÄNZEN – stärkt E-E-A-T]





Wie wir den Wert ermitteln.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sieht drei Verfahren vor. Welches wir anwenden, hängt von der Objektart ab. Häufig kombinieren wir zwei Verfahren.
Vergleichswertverfahren
Wir vergleichen Ihre Immobilie mit Kaufpreisen ähnlicher Objekte. Das Verfahren eignet sich vor allem für Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke.
Sachwertverfahren
Wir ermitteln den Wert aus Bodenwert und den Herstellungskosten der Gebäude abzüglich Alterswertminderung und passen ihn an den Markt an. Es wird typischerweise für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser eingesetzt.
Ertragswertverfahren
Maßgeblich sind die nachhaltig erzielbaren Mieten. Das Verfahren wird für Mehrfamilienhäuser, vermietete Objekte und Gewerbe eingesetzt.
Diese fünf Faktoren bestimmen den Wert.
Lage
Straße, Nachbarschaft, Ausblick, Infrastruktur und die künftige Entwicklung des Gebiets.
Baujahr
Alter und Bauweise wirken sich auf die Restnutzungsdauer und den Modernisierungsbedarf aus.
Größe
Wohnfläche, Zimmeraufteilung, Grundstück, Garten und Nebengebäude.
Zustand
Sanierungen, Instandhaltungsrückstau, Schäden an Dach, Fassade oder Keller.
Ausstattung
Heizung, Fenster, Bäder, Küche, Böden und die energetische Qualität.
Kostenlose Ersteinschätzung.
Die Angaben sind in wenigen Minuten ausgefüllt. Sie erhalten eine erste Wertspanne per E-Mail. Für einen belastbaren Wert vereinbaren wir anschließend gerne einen Termin vor Ort.
Kostenlos · unverbindlich · keine Weitergabe an Dritte
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung
Sie haben eine andere Frage? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Kontakt aufnehmenWas ist der Unterschied zwischen Marktwert und Verkehrswert?
Rechtlich bezeichnen beide Begriffe dasselbe: den Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre (§ 194 BauGB). In der Praxis wird „Verkehrswert“ meist bei Gutachten verwendet, „Marktwert“ bei Einschätzungen für den Verkauf.
Wann brauche ich ein Gutachten statt einer Marktwertermittlung?
Immer dann, wenn der Wert gegenüber Dritten belastbar sein muss, zum Beispiel vor Gericht, gegenüber dem Finanzamt, bei Erbauseinandersetzungen oder im Scheidungsverfahren. Für einen geplanten Verkauf reicht in der Regel eine Marktwertermittlung nach ImmoWertV.
Wie genau ist die kostenlose Ersteinschätzung?
Sie basiert auf Vergleichspreisen und Ihren Eckdaten und liefert eine Wertspanne zur Orientierung. Zustand, Ausstattung und Besonderheiten vor Ort kann sie nicht berücksichtigen.
Wird die Bewertung auf die Provision angerechnet?
[REGELUNG ERGÄNZEN – z. B. Anrechnung der Marktwertermittlung bei anschließendem Verkaufsauftrag]
Kann ich mit einem Gutachten meine Abschreibung erhöhen?
Bei vermieteten Gebäuden ja. Statt der pauschalen 2 beziehungsweise 2,5 Prozent dürfen Sie nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer ansetzen, wenn Sie sie nachweisen. Das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023 mit seinen engen Vorgaben wurde am 1. Dezember 2025 aufgehoben; seither gelten allein die Grundsätze der Rechtsprechung. Die Methode muss ausdrücklich auf den Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer gerichtet, schlüssig und nachvollziehbar sein und die wertbestimmenden Faktoren konkret benennen. Genau dafür ist unser Restnutzungsdauer-Gutachten für 999 € gemacht. Die Entscheidung trifft am Ende das Finanzamt.
Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Gutachten?
Hilfreich sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung, Energieausweis und Nachweise über Modernisierungen. Fehlende Unterlagen können wir auf Wunsch bei Ämtern anfordern.
Bewerten Sie auch außerhalb des Landkreises?
Unser Schwerpunkt ist der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit den angrenzenden Gemeinden. Für Gutachten außerhalb sprechen Sie uns gerne an.
Klarheit über den Wert – ohne Verpflichtung.
Starten Sie mit der kostenlosen Ersteinschätzung oder rufen Sie uns an, wenn Sie ein Gutachten brauchen.
09141 8424900 · Mo–Fr 9–12 Uhr, Mo, Di, Do 14–17 Uhr
