Öffnet in einem neuen Tab
Bewerten

Marktwert, Verkehrswert, Angebotspreis – wo liegt der Unterschied?

Drei Begriffe, die im Alltag durcheinandergehen – und die beim Verkauf über viel Geld entscheiden. Was dahintersteckt und welche Zahl wann zählt.

18. September 2026 · 3 Min. Lesezeit · von Yvonne Schwarz

Grundriss, Bleistift und Zollstock auf einem hellen Holztisch

Wenn wir Eigentümer zum ersten Mal treffen, liegt fast immer schon eine Zahl auf dem Tisch: aus einem Online-Rechner, von einem Nachbarn oder aus alten Finanzierungsunterlagen. Was diese Zahl eigentlich aussagt, ist dabei selten klar. Marktwert, Verkehrswert und Angebotspreis sind drei verschiedene Dinge – und nur einer davon ist rechtlich definiert.

Verkehrswert und Marktwert meinen dasselbe

Der Verkehrswert ist der einzige der drei Begriffe, der im Gesetz steht. § 194 des Baugesetzbuchs beschreibt ihn so:

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Zwei Dinge sind daran wichtig. Erstens ist der Verkehrswert stichtagsbezogen: Er gilt für einen bestimmten Tag, nicht für alle Zeit. Zweitens klammert er persönliche Verhältnisse aus – der Verkauf unter Geschwistern zum Freundschaftspreis oder der Notverkauf nach einer Scheidung sagen nichts über den Verkehrswert aus. „Marktwert“ ist schlicht das europäische Wort für dieselbe Sache, es wird vor allem in Finanzierungs- und Bankunterlagen verwendet.

Der Angebotspreis ist eine Entscheidung, kein Messwert

Der Angebotspreis ist die Zahl, mit der eine Immobilie inseriert wird. Er leitet sich vom Verkehrswert ab, ist aber eine strategische Entscheidung: Je nach Objekt, Nachfrage und Zeitdruck kann es sinnvoll sein, leicht darüber, genau darauf oder bewusst darunter zu starten.

Warum ein zu hoher Start teuer wird

Die ersten drei bis vier Wochen sind die wertvollsten einer Vermarktung. In dieser Zeit sehen genau die Interessenten das Angebot, die seit Monaten suchen und sofort reagieren können. Ist der Preis dann zu hoch, passiert Folgendes:

  • Die Immobilie wird von den Suchagenten der ernsthaften Interessenten ausgefiltert, weil sie über deren Budgetgrenze liegt.
  • Die Anzeige sammelt Laufzeit. Portale zeigen das Einstelldatum, und viele Käufer lesen eine lange Laufzeit als Warnsignal.
  • Jede Preissenkung bestätigt diesen Eindruck. Am Ende liegt der erzielte Preis häufig unter dem, was ein realistischer Start gebracht hätte.

Aus der Praxis im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen: Objekte, die realistisch starten, sind in der Regel deutlich schneller verkauft – und näher am Angebotspreis.

Welche Zahl brauchen Sie wofür?

Anlass Was Sie brauchen
Erste Orientierung Kostenlose Ersteinschätzung mit Wertspanne
Verkauf über einen Makler Marktwertermittlung nach ImmoWertV plus Preisstrategie
Erbauseinandersetzung, Schenkung, Finanzamt Verkehrswertgutachten einer zertifizierten Sachverständigen
Scheidung, Gericht, Zugewinnausgleich Verkehrswertgutachten, gerichts- und behördentauglich
Finanzierung oder Beleihung Marktwert nach den Vorgaben der Bank

Und der Online-Rechner?

Online-Rechner arbeiten mit Vergleichsdaten und wenigen Eingabefeldern. Für eine erste Hausnummer ist das in Ordnung, und genau dafür bieten wir ihn auch an. Was ein Rechner nicht sehen kann: den Zustand der Haustechnik, den Instandhaltungsrückstau am Dach, die Ausrichtung des Gartens, das Wegerecht im Grundbuch oder die Tatsache, dass die Nachbarparzelle demnächst bebaut wird. Bei Standardwohnungen in gefragter Lage liegt die Spanne oft eng. Bei einem gewachsenen Einfamilienhaus im ländlichen Raum kann sie ohne Weiteres 20 Prozent betragen – und 20 Prozent sind bei 350.000 Euro eben 70.000 Euro.

Unser Vorgehen

Wir starten mit der kostenlosen Ersteinschätzung und einer Wertspanne per E-Mail. Passt die Größenordnung, kommen wir vor Ort, sehen uns Zustand und Unterlagen an und ermitteln den Wert nach ImmoWertV. Erst danach sprechen wir über den Angebotspreis – und sagen Ihnen auch dann ehrlich, wenn Ihre Wunschvorstellung am Markt nicht tragfähig ist. Das ist unangenehmer als ein hoher Zahlenvorschlag, erspart Ihnen aber Monate.

Quellen

Yvonne Schwarz
Geschrieben von

Yvonne Schwarz

Inhaberin von YES Immobilien und nach ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung. Bewertet und vermittelt Immobilien im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.

Noch Fragen zu Ihrer Immobilie?

Wir beantworten sie gerne persönlich, am Telefon oder bei einem Termin in Ellingen.

09141 8424900 · Mo–Fr 9–12 Uhr, Mo, Di, Do 14–17 Uhr